/dev/tal zahlt keinen Rundfunkbeitrag!

Wie der Titel vielleicht schon andeuten mag, zahlt das /dev/tal keinen Rundfunkbeitrag mehr. Dieser Blogeintrag erläutert meine Erfahrung mit dem Rundfunkbeitrag als Verein und kann eventuell auch für andere Vereine hilfreich sein, die bislang auch scheinbar unnötigerweise monatlich einen gewissen Betrag an den Beitragsservice zahlen.

Zunächst aber die Frage, warum der Wuppertaler Hackerspace überhaupt den Rundfunkbeitrag zahlen musste. Es fing Mitte Februar 2015 an, als der Vorstand Post vom Beitragsservice bekam, welcher /dev/tal e. V. vorsorglich selbst für den Rundfunkbeitrag angemeldet hat und nun das erste Mal Geld von uns wollte. Vermutlich hat der Beitragsservice durch das Vereinsregister unseren Verein ausfindig gemacht, und da auch Vereine und Firmen grundsätzlich nicht von der neuen Rundfunkbeitragsregelung (ehemals GEZ) ausgenommen sind, müssten diese auch theoretisch zahlen.

Dies wollte ich allerdings nicht so einfach auf sich beruhen lassen und suchte prompt nach Aussagen in dem entsprechenden Gesetzestext, die uns eine Abmeldung des Rundfunkbeitrags erlauben würden. Natürlich fand ich einige Passagen, die so klingen, als würden sie auf keinen Fall auf einen Hackerspace passen. Man betrachte folgenden Gesetzesauszug (dabei gilt ein eingetragener Verein auch als Betriebsstätte):

§ 5 RBStV (5) Ein Rundfunkbeitrag nach Absatz 1 ist nicht zu entrichten für Betriebsstätten

  1. die gottesdienstlichen Zwecken gewidmet sind,
  2. in denen kein Arbeitsplatz eingerichtet ist oder […]

Ob man nun als Hackerspace eine Glaubensstätte für die Religion des fliegenden Spaghettimonster ist, oder keinen Arbeitsplatz als solches eingerichtet hat, ist dabei vollkommen egal. Klar ist, dass ein Hackerspace dadurch von der Beitragspflicht ausgenommen sein muss. Also schrieb ich kurz nach unserem monatlichen --update-Meeting eine Nachricht über das Kontaktformular an den Beitragsservice, der ungefähr folgende Nachricht beinhaltete:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir sind ein gemeinnütziger Verein (/dev/tal e. V.) und haben in unseren Räumlichkeiten keinen Arbeitsplatz eingerichtet. Nach § 5 Abs. 5 RBStV Punkt 2 („Ein Rundfunkbeitrag nach Absatz 1 ist nicht zu entrichten für Betriebsstätten […] in denen kein Arbeitsplatz eingerichtet ist […]“) müssten wir also keinen Rundfunkbeitrag entrichten. Ist dies soweit korrekt? Kann die Zahlungsaufforderung dadurch nun unwirksam gemacht werden bzw. der Rundfunkbeitrag für unseren Verein abgemeldet werden?

Mit freundlichen Grüßen […]

Als auch im Sommer noch keine Antwort auf diese Mitteilung kam, versuchte ich es nach ca. 4—5 Monaten nochmal mit gleicher Mitteilung den Beitragsservice zu kontaktieren. Während dieser Zeit haben wir unseren Beitrag ordnungsgemäß gezahlt, was aber an sich denke ich keine Rolle gespielt hätte.

Nach nochmals fast 3 Monaten, am 29.10.2015, bekamen wir endlich eine erste Antwort auf unsere Anfragen, in der wir über die Definition eines „Arbeitsplatzes“ aufgeklärt wurden:

[…] Da wir aktuell sehr viele Anfragen erhalten, kommt es leider zu Verzögerungen. […]

Laut Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist für Betriebsstätten, in denen kein Arbeitsplatz eingerichtet ist, kein Rundfunkbeitrag zu zahlen. Dabei isst die Formulierung „eingerichteter Arbeitsplatz“ nicht gegenständlich zu verstehen. Es ist nicht Voraussetzung, dass bestimmte Einrichtungsgegenstände, wie z.B. ein Schreibtisch, vorhanden sind. Es handelt sich auch dann um einen eingerichteten Arbeitsplatz, wenn […] mit einer gewissen Dauer und Regelmäßigkeit gearbeitet wird. Werden in der Betriebsstätte nur gelegentlich Arbeiten ausgeführt, besteht keine Beitragspflicht.

Somit ist es eindeutig klar, das auf jeglichen Hackerspace zutrifft, in dem niemand dauerhaft angestellt ist und daher regelmäßig arbeitet, dass kein Beitrag gezahlt werden muss. Weiter heißt es:

Bitte berücksichtigen Sie: Sind in einer Betriebsstätte ausschließlich Mitarbeiter auf ehrenamtlicher Basis tätig oder werden dort zusätzlich Mitarbeiter in einem 1-Euro Job ([…]) eingesetzt, ist die Betriebsstätte beitragsfrei. Dies gilt auch, wenn die ehrenamtlichen Mitarbeiter einen Aufwandsersatz für Ihre Tätigkeit erhalten. […]

Somit wäre es sogar theoretisch erlaubt, 1-Euro Jobber zu beschäftigen, ohne dass ein Rundfunkbeitrag gezahlt werden muss.

Jedenfalls kam nach einigen weiteren Tagen, am 11.11.2015 ein weiterer Brief, indem wir endgültig von unserer Beitragspflicht befreit wurden. Die Anmeldung wird nun storniert und das bisher überwiesene Guthaben wird „in Kürze“ unserem Verein erstattet werden.

Ich hoffe, dass durch diese Erklärung einigen (auch kleineren) Hackerspaces und Vereinen insgesamt geholfen werden kann, die sich mit dem Rundfunkbeitrag herumschlagen, ohne davon überhaupt zu profitieren. Es gibt viele verschiedene Aktionen, die gegen den Rundfunkbeitrag sind, aber für Vereine gab es bislang meines Kenntnisstandes keine Möglichkeit, einfach aus dem Rundfunkbeitrag auszusteigen. Vielleicht ist der hier beschriebene Weg über das offizielle Kontaktformular ja auch für andere Vereine ein durchaus anwendbarer Weg, um aus der Beitragspflicht herauszukommen. Es geht ja nicht mal unbedingt darum, etwas nicht zu zahlen, was gezahlt werden müsste. Es ist einfach falsch von der Seite des Beitragsservices gesehen, anzunehmen, dass eingetragene Vereine grundsätzlich auch Angestellte haben, die regelmäßig und dauerhaft in den Räumlichkeiten des Vereins arbeiten.